Das „Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen“ (StaRUG) ist zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz führt bis jetzt noch ein Schattendasein. Das war aber nach der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahre 2012 nicht anders.