Mit der Reform des Insolvenzrechts im Jahre 2012 durch das sogenannte ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) eröffnen sich für Unternehmen in der Krise, wie für begleitende Berater völlig neue Möglichkeiten der Überwindung von Krisen durch eine Sanierung unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts. Mehr und mehr Unternehmen fassen den immer noch notwendigen Mut diesen Schritt zu gehen und die Erfolge geben ihnen tagtäglich Recht.
Eigenverwaltung, Schutzschirm und vorläufige Gläubigerausschüsse sind inzwischen stehende Begriffe, aber für die Früherkennung wie für die professionelle Vorbereitung fehlt es immer noch an der notwendig flächendeckenden Beratungskompetenz - der Fachlehrgang macht Sie fit für den Markt der Sanierung unter Insolvenzschutz und Sie werden Partner in einem starken bundesweiten Netzwerk von ESUG-Spezialisten.
Ihr Prof. Dr. Hans Haarmeyer
Leitender Direktor des DIAI
Das Ausbildungsprogramm zum "Geprüften ESUG Berater", welches zur qualifizierten Beratung von Unternehmen in der Krise und zur (Vor)Prüfung der Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz befähigen soll, werden wir auch in diesem Jahr erneut anbieten.
Nach der Ausbildung können Sie Unternehmen über Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung beraten und als Interim Manager mit Unterstützung einer ESUG-erfahrenen Rechtsberatung auch bei Sanierungen unter Insolvenzschutz begleiten. Mit einem ergänzenden DIAI-Lehrgang können Sie sich auch als StaRUG-Moderator oder Restrukturierungsberater zertifizieren lassen
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) etabliert sich die Eigenverwaltung immer mehr zu einem Erfolgsmodell. Laut einer Studie des DIAI, des BV ESUG und der Westfälischen Hochschule zeigten sich 80 Prozent der Unternehmen, die ein solches Verfahren durchlaufen haben, mit dem Verlauf sehr zufrieden.