Vor kurzem hat unser Kooperationspartner Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit der Schwestergesellschaft plenovia zwei Restrukturierungsverfahren nach dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) vor dem Amtsgericht Köln begleitet. Diese Verfahren sind mit überwältigender Zustimmung der betroffenen Restrukturierungsgläubiger, der sogenannten „Planbetroffenen“, erfolgreich abgeschlossen worden. Es dürfte sich hierbei um die ersten Restrukturierungspläne handeln, die vor dem AG Köln anhängig waren und erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Das „Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen“ (StaRUG) ist zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz führt bis jetzt noch ein Schattendasein. Das war aber nach der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahre 2012 nicht anders.